Massivhaus SmartPlus Bungalow 123 von Novum Innovativbau, Bungalow Grundriss 1

Nutzflächen und die Berechnung

Von Clara Flemming Am 31. Januar 2024
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Die Welt der Immobilien ist reich an Fachbegriffen – ein besonders wichtiger ist die Nutzfläche. Dabei stößt man oft auf ähnliche Termini wie Wohnfläche und Grundfläche, und nicht selten auch auf den Prozess der Nutzflächenberechnung. Es ist essenziell, die Unterschiede zwischen diesen Begriffen zu verstehen, um Unklarheiten beim Kauf oder der Miete von Immobilien zu vermeiden. Ein entscheidender Aspekt in diesem Kontext ist die DIN-Norm 277, die als Richtlinie für die Berechnung von Grundflächen und Raumvolumen im Hochbau dient. In dieser Norm werden die verschiedenen Flächenarten präzise definiert.

Was zählt als Nutzfläche und was nicht?

Laut DIN 277 wird die Nutzfläche in sieben Hauptkategorien unterteilt:

  1. Wohnfläche: Umfasst Räume für Wohnzwecke sowie gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Speisesäle.
  2. Büroarbeit: Beinhaltet Räume wie Besprechungszimmer und Großraumbüros.
  3. Produktionsräume: Beispielsweise Werkhallen oder Großküchen.
  4. Lager: Hierzu zählen Archive und Verkaufsräume.
  5. Bildung und Kultur: Klassenräume, Sportstätten und Ausstellungsräume.
  6. Heil- und Pflegeräume: Dazu gehören Arztpraxen und Therapiezimmer.
  7. Sonstige Nutzflächen: Wie Garderoben und Abstellräume.

Räume wie Flure, die als Verkehrsflächen gelten, oder Heizungsräume, die zu den Funktionsflächen zählen, sind hingegen nicht Teil der Nutzfläche.

Arten von Nutzflächen

Es gibt eine klare Trennung zwischen Nutzfläche und Wohnfläche, wobei jede Wohnfläche auch als Nutzfläche gilt. Zu den Wohnflächen zählen Räume wie Küchen und Bäder, und anteilig werden auch Balkone oder Terrassen berücksichtigt. Die Nutzfläche nach DIN 277 umfasst neben der Wohnfläche auch Technik- und Verkehrsflächen sowie Nebennutzungsräume.

Wie werden Nutzflächen berechnet?

Die Berechnung von Nutzflächen beginnt mit der genauen Vermessung der Räume. Die erfassten Flächen werden nach ihrer Zugehörigkeit zu Wohn-, Nutz-, Technik- und Verkehrsflächen kategorisiert und anschließend summiert. Die Wohnfläche ist dabei stets ein Teil der Gesamtsumme aus allen Kategorien.

Beispiel: In einer 60 Quadratmeter großen Wohnung ohne Wände beträgt die Wohnfläche 55 Quadratmeter, wenn ein 5 Quadratmeter großer Flur als Verkehrsfläche abgezogen wird.

Welcher Raum gehört zu welcher Nutzflächenart?

Die Zuordnung verschiedener Räume zu Nutzflächenarten variiert:

  • Wohnfläche: Beinhaltet Wohn-, Schlaf-, Kinder- und Arbeitszimmer, Küche und Bad sowie separate WCs. Eine innenliegende Abstellkammer zählt ebenfalls dazu.
  • Verkehrsfläche: Umfasst Flure und Treppenhäuser.
  • Nutzfläche: Keller und ungenutzte Dachböden. Bei ausgebauten Dachböden ist die Deckenhöhe entscheidend für die vollständige Zählung zur Wohnfläche.
  • Funktionsfläche: Beispielsweise Heizungsräume.

Notiz: Wintergärten können je nach Beheizung zu Wohn- oder Nutzfläche zählen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Nutzfläche:

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